Ab dem 24. Juli 2016 tritt die neue Regelung zur Entsorgung von alten Elektrogeräten in Kraft. Ob Waschmaschine, Fernseher oder Handy es soll jetzt möglich sein Altgeräte umweltschonender zu entsorgen. Außerdem muss nun auch der Handel kostenlos alte Geräte zurücknehmen.
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Elektroschrott nicht einfach im Hausmüll entsorgen
Da alte Elektrogeräte oft wertvolle Rohstoffe enthalten, dürfen sie nicht im Hausmüll entsorgt werden. Durch das Recycling und die Zurückgewinnung der teils seltene Stoffe, wie zum Beispiel Aluminium, Gold oder Neodym, werden die natürlichen Ressourcen geschont. Viele Substanzen in den alten Elektrogeräten schaden auch der Gesundheit oder der Umwelt. Allein daher dürfen sie nicht unkontrolliert beseitigt werden. Deshalb müssen sie unbedingt fachgerecht entsorgt werden. Wie z.B. das Quecksilber in den Energiesparlampen. Durch die Umsetzung des Gesetzes sollen nun die gesammelten Mengen an Elektroschrott erhöht werden.
Leider werden noch zu viele der alten Elektrogeräte im Hausmüll entsorgt. Dabei gibt es vor allem, bei noch gebrauchsfähigen Altgeräten immer Alternativen.
Konkrete Änderungen mit dem neuen Gesetz zu alten Elektrogeräten (ElektroG)
- Ab dem 24. Juli 2016 besteht die Möglichkeit in großen Geschäften – mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm – Elektroaltgeräte abzugeben. Mit jedem Neukauf kann ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgegeben werden. Das muss schon beim Kauf eines Geräts mitgeteilt werden. Bei der Auslieferung des neuen E-gerätes wird das alte Gerät mitgenommen.
- Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm, wie Radiowecker oder Fön, können in diesen Geschäften auch ohne Neukauf kostenlos und in haushaltsüblicher Menge abgeben werden. Unabhängig, wo die Altgeräte gekauft wurden.
- Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Versandhandel. Die Mindestfläche von 400 qm bezieht sich hier auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Es bleibt dem Händler überlassen welche Form der Rücknahme er einrichtet.
- In den Kommunen gibt es unterschiedliche Regelungen, wo und wie der E-Schrott gesammelt wird. In der unserer Abfalldatenbank erfahren Sie wie das in Ihrer Kommune funktioniert.
Was geschieht mit den Elektroaltgeräten beim Händler?
Es gelten für die Händler die gleichen rechtlichen Anforderungen wie für die Hersteller. Wenn die Altgeräte nicht mehr zur Wiederverwendung geeignet sind, kann der Händler sie nach den gesetzlichen Vorgaben selbst entsorgen. Allerdings ist das leider keine Garantie dafür, das z.B. der wirklich nicht mehr funktionstüchtige Schrottfernseher auch recycelt wird und die wertvollen Rohstoffe wiederverwendet werden. Wie hier in diesem Bericht zu sehen ist.
Die offiziellen, kommunalen Recyclingstellen, oder die Händler, die die ausrangierten Altgeräte wirklich an die Hersteller zur Entsorgung zurückgeben, sind die besseren Alternativen. Und auch unser Kaufverhalten hat einen Einfluss auf den Müllberg an Elektroschrott. Indem wir Elektrogeräte möglichst lange nutzen und nicht ständig dem neuesten Trend folgen.
Auch weil die illegallen Transporte nicht völlig unterbunden werden können unterstützt das Umweltbundesamt z.B. Ghana bei der Einführung und Umsetzung eines Gesetzes zur Sammlung und Verwertung von alten Elektrogeräten.
Kritik am neuen Elektro-Gesetz
Die Deutschen Umwelthilfe kritisiert das Gesetz. Die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung des Handels ist nicht dazu geeignet, die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Es verhindert nicht, das Elektroschrott im Restmüll landet oder illegal weiterverkauft wird. In ihrer Pressemitteilung vom 22. Juni heißt es: »Die Entsorgung von Elektroschrott wird … nicht verbraucherfreundlicher. … Es ist absurd: Discounter …, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen.« Sie bemängelt, dass nicht die gesamte Verkaufsfläche als Grundlage für die Rücknahmepflicht gilt, weil das kaum zu kontrollieren ist und für die Verbraucher auch nicht nachvollziehbar. Außerdem kritisiert sie, dass viele Internethändler eine Rücknahme nur durch einen Paketversand anbieten. Das aufwendige Verpacken wird viele Verbraucher abschrecken, ihre Altgeräte zurückzugeben.
Der Handel muss über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Aber im Gesetz gibt es keine Richtlinien wie sie dem nachkommen sollen. Deshalb fordert die DUH einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern.