Stellen Sie sich manchmal die Frage wann ein Gegenstand wirklich Abfall ist? Oder ist es Ihnen ziemlich gleich? Wenn ein Gegenstand nicht mehr funktioniert, nicht mehr gefällt, er nicht mehr gebraucht wird oder von ihm nur nur noch ein Rest übrig ist?
Gesetzliche Definition von Abfall
Eigentlich werden alle Gegenstände, die uns im Alltag begegnen, früher oder später im Sinne der gesetzlichen Definition des Abfallbegriffs zu Abfall. Dieser wird im § 3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) beschrieben.
Alle Stoffe oder Gegenstände, die als Abfall verstanden werden, müssen beweglich sein. So wird beispielsweise ein kontaminiertes Grundstück ansich noch nicht als Abfall bezeichnet. Erst wenn das verschmutzte Erdreich ausgehoben wird, ist es im Gesetzessinn Müll.
Erzeugnisse oder Materialien deren sich die Besitzer entledigen wollen oder entledigen müssen, weil ihr Zweck erfüllt oder entfallen ist und ein anderer Nutzen mit ihnen nicht mehr zu erfüllen ist. Zum Beispiel ein alter Kochtopf, der eigentlich noch als Pflanzgefäß für Küchenkräuter dienen könnte wird erst zu Abfall, wenn die Besitzer diesen Verwendungszweck für sich aber nicht in Anspruch nehmen und den Topf entsorgen. In diesem Fall geht das Gesetz vom subjektiven Empfinden aus, da unterschiedliche Verwendungen möglich aber nicht zwingend sind.
Ein wichtiger Aspekt in der Definition von Abfall ist die Frage des des Besitztums. Im Sinne des Gesetzes bleibt man solange Besitzer des Abfalls, bis seine gesetzeskonforme Entsorgung durchgeführt wurde. Denn eine illegale oder unsachgemäße Entsorgung durch beauftragte Entsorgungsunternehmen entbinden die Abfallbesitzer nicht von ihrer Verantwortung. Im Klartext kann das für den Abfallerzeuger folgenreiche Konsequenzen haben.
Fazit: Abfälle und Müll sind »alle beweglichen Stoffe oder Gegenstände«, deren sich die Besitzer entledigen wollen oder entledigen müssen. Einfach ausgedrückt, alles was Sie nicht mehr haben wollen ist in diesem Sinn Müll oder Abfall. Das gilt natürlich nur für Gegenstände.
Abfallarten und die verschiedenen Stufen von Abfall
Die Abfälle werden unterteilt in zu verwertende und zu beseitigende Abfällen. Bei den zu verwertenden Abfällen wird nach energetischer und stofflicher Verwertbarkeit unterschieden. Im Kreislaufsinn wird auch bei der stofflichen Verwertung nocheinmal differenziert: rohstoffliche und werkstoffiche Verwertung.
Besser ist es natürlich, dass es erst gar nicht soweit kommt. Abfallvermeidung und Recycling von Abfälle sollten im Sinne einer Kreislaufwirtschaft für alle: Hersteller, Verbraucher und Entsorger an erster Stelle stehen.
Die sogenannte Abfallhierarchie der EU teilt den Umgang mit dem Abfall in 5 Stufen ein:
- Vermeidung von Abfall
- Vorbereitung des Abfall zur Wiederverwendung
- Recycling (Wiederaufbereitung)
- Wiederverwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Also ist es am Ende immer Ihre persönliche Entscheidung, was für Sie noch brauchbar ist oder was unbrauchbar geworden ist. Das ist individuell unterschiedlich. Denn was für Sie unbedeutender Müll ist, kann für andere noch wertvoll sein, oder zumindest bestimmte Dinge, die darin enthalten sind. Auch verschenken ist eine Lösung. Denn Abfalltrennung bedeutet auch Nachhaltigkeit. Es gibt ein kleines E-Book, wo sich jemand eben diese Frage stellte. Es wird sicher nicht den Anspruch erheben, literarisch herausragend zu sein, aber es zeugt von Phantasie und Hoffnung.