Kreislaufwirtschaftsgesetz: Entwurf sorgt für Kritik

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Das Bundeskabinett hat vor kurzem einen Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen. Denn schon 2018 gab die EU Richtlinien zur Kreislaufwirtschaft vor, die nun umgesetzt werden sollen.
Bei dem Entwurf der Umweltministerin Svenja Schulze handelt sich konkret um eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Damit will das Umweltministerium für weniger Abfall und mehr Recycling sorgen. Doch von allen Seiten hagelt es Kritik an diesen Vorschlägen. Hier eine Zusammenfassung.

Hauptinhalte des Entwurfs zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

• Reinigungskosten nicht nur zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger
Hersteller und Händler, die Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich an den Kosten der Müllbeseitigung in den Kommunen zu beteiligen. Denn bisher tragen nur die Bürgerinnen und Bürger über kommunale Gebühren die Reinigungskosten von öffentlichen Plätzen, Parks und Straßen.

• Gegen das Wegwerfen von Waren
Mit der neuen, sogenannten „Obhutspflicht“ sollen Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung genommen werden. Dabei geht es um weniger Müll bei zurückgeschickten, aber neuwertigen Waren. Damit kann der Staat erstmals rechtlich gegen die Vernichtung von Neuware, Retouren und Warenüberhängen vorgehen.

• Mehr Transparenz
Und mit einer „Transparenzverordnung“ will der Bund Druck auf die Händler ausüben. Denn die Verordnung verlangt den Umgang mit nicht verkauften Waren zu dokumentieren. So sollen die Unternehmen transparent machen, wie viel Ware sie vernichten.

• Vorrang für recycelte Produkte
Und auch der Bund verpflichtet sich zu mehr Umweltschutz. Im Gesetzentwurf ist eine „Pflicht zur Bevorzugung“ ökologisch vorteilhafter Produkte in der Beschaffung von Produkten vorgegeben. Der Markt für recycelte Produkte ist zur Zeit noch sehr klein. Um das zu ändern sieht der Gesetzentwurf vor, die Nachfrage nach Produkten dieser Art zu erhöhen. Behörden sind verpflichtet Produkte aus Rezyklaten zu bevorzugen, allerdings nicht zu jedem Preis.

Kritik der Umweltverbänden am Kreislaufwirtschaftsgesetz

An Kritik zum Entwurf für das Kreislaufwirtschaftsgesetz fehlt es nicht. Den Grünen und einigen Umweltverbänden geht er nicht weit genug.

Die Grünen halten den Entwurf für eine verpasste Chance in den Einstieg in eine echte Kreislaufwirtschaft. Sie kritisieren:
1. das es keine „verbindlichen Standards für den Einsatz von Rezyklaten, Reparaturfähigkeit oder Langlebigkeit“ im Produktrecht gibt, und
2. das die Hersteller mit der neuen „Obhutspflicht“ nicht ernsthaft ihrer Produktverantwortung gerecht werden, weil eine verbindliche Folgeverordnung fehlt
3. das es kein konkret verankertes Ziel zur Müllvermeidung und den Aufbau von Mehrwegsystemen in der Novelle gibt

Der NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. fordert unter anderem:
1. klare und verbindliche Abfallvermeidungsziele
2. ein Gesetz, das Unternehmen zwingt, recyclingfreundlich zu produzieren
3. eine Verpflichtung der Hersteller, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen

Auch dem BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland fehlen konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen für die Abfallvermeidung. Er bemängelt:
1. das das Recht auf Reparatur und Wiederverwendung von Produkten ausgeklammert bleibt
2. es keine festgesetzten Mindestquoten für die Verwendung von Rezyklaten bei neuen Produkten gibt

In gleicher Weise äußert sich die Deutsche Umwelthilfe (DHU). Auch ihr greift die Novelle viel zu kurz. Sie fordert gar das Verbot für Unternehmen, funktionsfähige Waren zu vernichten. Hält sich ein Händler nicht daran soll er bestraft werden können.
Außerdem schreibt die DHU verbindliche Zielsetzungen bei der Reduzierung von Abfällen vor. Ob beim Sperrmüll, beim Restabfall oder bei den Lebensmittelabfällen, die DHU verlangt eine klare Verringerung der Mengen.
Um den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, hält sie, wie der BUND, die Vorgabe einer Mindestquote für notwendig.
Überdies soll die Bundesregierung unbedingt „beispielhafte Ausschreibungskriterien und eine Produktdatenbank mit ökologisch vorteilhaften Produkten aufbauen.“ Nur so kann „die Pflicht zur Bevorzugung umweltfreundlicher Produkte von den Beschaffungsstellen einfach und rechtssicher umgesetzt werden.“

Abfallwirtschaft und Handel haben ebenfalls Einwände

Aus der Sicht des BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. sind die Vorgaben zu der Mindestmenge an Rezyklaten in bestimmten Produkten sowie die zur nachhaltige Beschaffung durch den öffentlichen Sektor viel zu verwässert und ungenau.

Und auch der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bedauert, „dass die Novelle teilweise sehr deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt.“ Allerdings betrachtet er den Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz aus einem anderen Blickwinkel als die Umweltverbände.
Die Novelle sieht vor, dass Hersteller nicht mehr nur Produkte, die sie selbst in Verkehr brachten freiwillig zurücknehmen sollen, sondern auch Produkte anderer Hersteller. Doch dies könnte die gewerbliche Sammlungen gefährden, befindet der bvse-Bundersverband. Da dies zukünftig bereits dann möglich sein kann, „wenn die Rücknahme und Verwertung mindestens gleichwertig zu dem des öffentlichen rechtlichen Entsorgungsträgers ist. So wären die „gut etablierten Sammelstrukturen, zum Beispiel im Alttextilbereich, in Gefahr. Denn es ist zu erwarten, dass die Hersteller bei der freiwilligen Rücknahme ihren Fokus auf die hochwertigen Materialien legen.“

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland begrüßt zwar den Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz , wendet sich aber gegen die bürokratische Berichtspflichten. Denn die Händler sollen nun offen legen, ob sie Waren vernichten und wie viele. Statt der Bürokratie möchte der Bundesverband die Umsatzsteuer auf Sachspenden abschaffen, um „Spenden statt entsorgen“ zu erleichtern. Denn bisher ist eine Vernichtung meist billiger und Spenden wirtschaftlich wenig sinnvoll.
Zudem missbilligt der Verband, dass nicht alle Marktteilnehmer (auch die Verbraucherinnen und Verbraucher) gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. Er übt Kritik daran, das das Widerrufsrecht für Waren, die über das notwendige Maß hinaus verwendet wurden, nicht ausgeschlossen wurde. 

Verbraucherinnen und Verbraucher

Auch wenn die Umweltministerin ebenso die Verantwortung der einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher anspricht, wird mit der Novelle mehr der Handel in die Pflicht genommen. Was auch absolut notwendig ist, denken wir. Dennoch müssen wir Verbraucherinnen und Verbraucher uns natürlich auch fragen, ob es für die Umwelt wirklich gut ist, ständig neue Waren online zu bestellen und dann auch noch die Hälfte wieder zurückzusenden. Erstens fällt viel Einweg-Verpackungsmaterial an, zweitens schaffen wir durch den Konsum wieder neuen Abfall und drittens gefährdet es den Handel vor Ort.

Nachtrag – Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftgesetzes

Tortz der vielen Kritikpunkte am Entwurf des KrWG ist es als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union am 17.9.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 9.10.2020 vom Bundesrat gebilligt worden. Am 28.10.2020 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.

1 Kommentar zu "Kreislaufwirtschaftsgesetz: Entwurf sorgt für Kritik"

  1. Immer wenn es um Recycling geht, ob Müll oder Schrott, und die damit verbundene Kreislaufwirtschaft beginnt mit der Beschaffung der benötigten Materialien.

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