Neues Elektro-Gesetz werden die Pflichten erfüllt?

Junge auf Kühlschrank Neues Elektrogesetz@Kommunalunternehmen Lk Bad Kissingen / abfallbild.de

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Elektro-Gesetz schon vor Inkrafttreten kritisiert – verbraucherunfreundlich und wirkungslos. Hauptkritikpunkte: das neue Gesetz hilft nicht sonderlich zu verhindern, dass Elektroschrott im Restmüll landet oder illegal weiterverkauft wird. Die Sammelmenge für Elektroaltgeräte werden mit Hilfe des Gesetzes nicht erheblich gesteigert, nur weil der Handel zur Rücknahme verpflichtet ist.

Ausnahmeregeln und Vorgaben

Denn es gibt Ausnahmeregelungen und Vorgaben zur Ladenfläche. Die Deutsche Umwelthilfe hält es für absurd, dass Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, von der Rücknahmepflicht ausgenommen werden. Außerdem bemängelt sie, dass nur eine bestimmte Größe an Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht gilt. Das sei schwer zu kontrollieren und für die Verbraucher auch nicht nachvollziehbar. Außerdem gibt es im Elektro-Gesetz keine Richtlinien, wie der Handel die Bürger über die Möglichkeiten der Rückgabe zu informieren hat.

Elektro-Gesetz § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber

(1) Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet,

1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und

2. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.

Ort der Abgabe im Sinne von Satz 1 Nummer 1 ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt. Der Endnutzer hat dem Vertreiber beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät seine Absicht mitzuteilen, bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben.

(2) Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte. Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

(Ich habe versucht dieses bürokratendeutsch zu entwirren, aber bin gescheitert, deshalb das Original)

Neues Elektro-Gesetz ein erstes Resümee

Politische Verantwortung, Verbraucherschutz, Umwelthilfe alles große Worte, die im Zusammenhang mit dem neuen Elektro-Gesetz fallen. Ich gebe zu, manchmal kann ich all das kaum noch hören. Warum ist immer alles so kompliziert?

Die DHU ist mehr als ungehalten. Ihre Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten. Die vielen wertvollen Rohstoffe wie Kupfer oder Gold in den Elektro- und Elektronikgeräten werden wohl noch auf ihr Recycling warten müssen, oder sind längst im Müll verschwunden. Zumindest zeigen das die ersten Testbesuche. Von Juli bis August 2016 hat die Deutsche Umwelthilfe die Rückgabemöglichkeiten für alte Elektrogeräte überprüft. Die Mehrheit der Händler informiert die Verbraucher gar nicht oder fehlerhaft. Teilweise wird die Rückgabe durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten oder einen hohen Packaufwand erschwert. Manche Vertreiber nahmen die Geräte überhaupt nicht zurück. Wegen der Weigerung alte Elektrogeräte zurück zu nehmen hat die DUH Amazon und Ikea schon abgemahnt.

Elektroschrott beim Wertstoffhof abgeben

Wenn Ihnen die Sache mit dem Handel zu kompliziert ist, können Sie Ihren Elektroschrott wie gehabt bei den kommunalen Recycling- oder Wertstoffhöfen abgeben, oder lassen Ihn von Ihrem Entsorger beim nächsten Sperrmüll abholen. Schauen Sie einfach in unsere Sortierhilfe, dort erfahren Sie wie das mit den Elektro- und Elektronikgeräte bei Ihnen läuft.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Kommentar hinterlassen zu "Neues Elektro-Gesetz werden die Pflichten erfüllt?"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.